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Aline Chalufour
Blatt & Bild Archiv-Recherchen
Veröffentlicht von Corinna von List in Wer kennt ...? · Donnerstag 09 Sep 2021
Tags: NürnbergerProzessAlineChalufour
Aline Chalufour, einzige französische Juristin beim Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess
Aline Chalufour hat Rechtgeschichte geschrieben, aber nur im Verborgenen. Dieser Beitrag soll an sie erinnern.
 
 
Geboren 1899 in Dieppe in der Normandie wuchs sie in Paris auf. Nach dem Abitur studierte sie zunächst an der Sorbonne Anglistik, bevor sie zur École libre des sciences politiques – der Vorläuferin von Sciences Po - wechselte. Dieses Studium schloss sie 1927 mit einer rechtswissenschaftlichen Promotion ab. Da sie als Frau zu diesem Zeitpunkt keinen Zugang zum Amt einer Richterin oder Staatsanwältin hatte, ging sie in die USA und nach Kanada und wirkte dort an der Herausgabe juristischer Fachpublikationen mit. Während des Krieges arbeitete sie von 1942 bis 1944 in Ottawa für das Freie Frankreich unter Führung von Charles de Gaulle.
 
Im Juni 1944 holte sie der Justizminister der provisorischen französischen Regierung, François de Menthon, in seinen Arbeitsstab. Im November wurde sie Mitglied des Service de recherche des crimes de guerre ennemis. Die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern war der Auftakt zu ihrer nun internationalen juristischen Laufbahn.
 
Im Herbst 1945 traf sie noch vor dem offiziellen Beginn des Prozesses am 20. November in Nürnberg ein. Ihre doppelte Qualifikation als Juristin und Anglistin, mit jahrelanger Erfahrung im nordamerikanischen Rechtssystem, machte sie in kürzester Zeit zu einer unentbehrlichen Stütze der französischen Anklagebehörde. Da sie nicht nur perfekt Englisch sprach, sondern auch mit den Besonderheiten der amerikanischen und britischen Strafgerichtsbarkeit bestens vertraut war, konnte sie die tiefen persönlichen und juristischen Gräben überbrücken, die zwischen den französischen, britischen und amerikanischen Anklagevertretern bestanden. Aber nicht nur das: Sie hatte maßgeblich die von Frankreich vorgetragenen Anklagepunkte zu Geiselerschießungen und zum Konzentrationslagersystem ausgearbeitet. Damit hatte sie den Grundstein für das Plädoyer des französischen Chefanklägers François Dubost gelegt und somit ermöglicht, dass die Opferperspektive Eingang in den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess fand. Nur Frankreich vertrat die Interessen der Opfer in Nürnberg. Für ihre außerordentliche Leistung erhielt Aline Chalufour jedoch nur eine bescheidene Anerkennung. François Dubost empfahl sie nachdrücklich für eine Position im französischen Justizdienst, der endlich im April 1946 auch für Frauen geöffnet wurde.
 
Nach Ende des Hauptkriegsverbrecherprozesses blieb sie zunächst in Deutschland. Mit ihren in Nürnberg gesammelten Erfahrungen bei der Strafverfolgung von NS-Verbrechern vertrat sie für Frankreich die Anklage beim ersten Ravensbrück-Prozess der britischen Militärjustiz in Hamburg, der zwischen Dezember 1946 und Februar 1947 stattfand.
 
Danach blieb sie als Leiterin der französischen Editionsabteilung der Nürnberger Prozessakten noch zwei weitere Jahre in Deutschland. Wie schon während des Prozesses gelang es ihr, die zwischen Franzosen und vor allem Amerikanern bestehenden Spannungen aufzufangen.
 
Nachdem sie diese Mission erfolgreich beendet hatte, trat sie im Oktober 1949 als Jugendrichterin in den französischen Justizdienst ein. Es handelt sich um eine klassische Frauenposition, die nichts mit den von Aline Chalufour erbrachten Leistungen einer Anklägerin bei internationalen Kriegsverbrecherprozessen zu tun hatte. Sie fühlte sich in der Rolle der Jugendrichterin nicht wohl und es kam mehrfach zu Differenzen mit ihren Vorgesetzten. Im Dezember 1966 ging sie in ihrer Geburtsstadt Dieppe in den Ruhestand.
 
An der Aufarbeitung von NS-Kriegsverbrechen und deren Bekanntmachung arbeitete Aline Chalufour jedoch nicht nur als Juristin mit. Als Anglistin übersetzte sie die Memoiren von Etta Shiber ins Französische, die 1943 unter dem Titel „Paris Underground“ in den USA erschienen waren und große Verbreitung fanden. Etta Shiber beschreibt darin die Arbeit des von ihrer Freundin Kate Bonnefous gegründeten Fluchthilfenetzwerkes für britische Soldaten im Sommer 1940. Es war eines der ersten seiner Art.
 
Die Übersetzung erschien in Frankreich 1946 unter dem Titel „Femmes traquées“ (gejagte Frauen) und war damit eine ersten – und dann sehr lange vergessenen – Publikationen zu Aktivitäten von Frauen in der Resistance.
 
1976 veröffentlichte die französische Tageszeitung „Le Monde“ von Aline Chalufour einen Zeitzeugenbericht aus Anlass des 30. Jahrestages des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses. Ihr Sterbetag ist bisher nicht bekannt.
   
Quelle: Matthias GEMÄHLICH, Frankreich und der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46, Berlin 2018, S. 128-130

Titelbild: National Archives and Records Administration, Public Domain, Source Record ID: 111-SC-C-3704


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